Regelungen...
... ab 29. April 2022
Auszug aus der Pressemitteilung vom 28.04.2022
Die Regelungen in § 8 Schulen werden komplett aufgehoben, der Paragraph und damit die Testpflichten fallen ersatzlos weg. Aus Artikel 2 Satz 2 der Änderungsverordnung ergibt sich, dass die Streichung des § 8 erst am 2. Mai 2022 in Kraft tritt (während der Rest der Änderungs-Verordnung bereits am morgigen 29. April 2022 in Kraft tritt). Grund ist, dass die acht Tage der täglichen Testverpflichtung nach den Osterferien erst morgen zu Ende gehen.
Künftig muss also in Schule und Kitas nicht mehr getestet werden, aber natürlich darf getestet werden. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Kindern in Betreuungseinrichtungen ab drei Jahren pro Kind und pro Woche drei Testkits für freiwillige Testungen zur Verfügung.
Die Maskenpflicht in den Schulen ist bekanntermaßen bereits durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes ausgelaufen. Sie darf von den Ländern eigenständig nur noch verfügt werden, wenn der Landtag einzelne Regionen oder das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Dafür lagen in Niedersachsen bislang die Voraussetzungen nicht vor. Es gilt jedoch auch weiterhin: Wer freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen möchte, kann dies sehr gerne tun.
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Herausgeber: Nds. Kultusministerium
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Stand: 01.05.2022