Regelungen für Kitas und Schulen...
...nach den Osterferien (Auszug)
Auch nach den Osterferien werden die gültigen Regelungen für Öffnungs- und
Schließungsszenarien von Kitas und Schulen fortgeschrieben. Neu hinzu kommt
die Testpflicht im Schulbereich mittels Laien-Selbsttests zu Hause. Zudem
werden die Testmöglichkeiten für das Personal im Bereich der frühkindlichen
Bildung von einem Test auf zwei Selbsttests erweitert werden.
Öffnungs- und Schließungsszenarien nach Inzidenzlage:
Wie bisher gelten folgende Regelungen:
* Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region
Hannover) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im
Sieben-Tages-Verlauf und ist die Unterschreitung nach Einschätzung der
örtlichen Behörden von Dauer, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach
Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten
Regelbetrieb („Kita-Szenario B") betrieben.
* Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region
Hannover) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im
Sieben-Tages-Verlauf und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der
örtlichen Behörden von Dauer, können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw.
müssen zurückgenommen werden. Dann können ausschließlich der Primar-
bereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen
im Wechselunterricht („Szenario B") bleiben. Die Kitas können dann eine
Notbetreuung im Umfang von bis zu rd. 50 Prozent der Normalauslastung
anbieten.
* Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den
zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert
und umgesetzt. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den
Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen als die in der Verordnung
festgelegten auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber
erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte
einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Eigener Einschub - Corona-Update Landkreis Uelzen (zum Anklicken).
Aktuelle Daten zu COVID-19 fürs Land Niedersachsen (zum Anklicken).
Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu
Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und
Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause
auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Die Testungen sollten über die Woche
verteilt stattfinden, z.B. montags und mittwochs oder dienstags und
donnerstags. Die Schulen legen eigenverantwortlich die jeweiligen Testtage
fest, es können auch unterschiedliche Testtage innerhalb einer Schule
angesetzt werden. Die Testpflicht gilt auch für Prüflinge.
* Nur bei einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme am
Präsenzbetrieb und an Abschluss- und Abiturprüfungen möglich. Die Eltern
beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen
und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen,
das negative Testergebnis muss im Zweifel vorgelegt werden. Im Ausnahmefall
kann der Test in der Schule nachgeholt werden. Für diese Nachholtests
schaffen die Schulen den organisatorischen Rahmen. Die Schülerinnen und
Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis
vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und
werden mit Lernaufgaben versorgt.
* Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause,
informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen
PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem
Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich
nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test
durchgeführt werden.
* Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für
die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu
Hause ausgehändigt. Am kommenden Montag, dem 12.04.2021, können die
Schulen einen reinen „Abholtag" durchführen.
Zudem ist möglich, dass der erste Test in der Schule gemacht und der zweite
dann mit nach Hause genommen wird.
* Pro Schulwoche werden bis zu 3,2 Millionen Testkits an die Schulen
in unterschiedlichen Margen ausgeliefert. Der Zustellungsvorgang für die
erste Schulwoche nach den Osterferien (15. Kalenderwoche:
12.04.2021-16.04.2021) läuft derzeit im Hinblick auf die erste Testung, im
Verlaufe der KW 15 erwarten die Schulen weitere Lieferungen für die zweite
Testung und die Folgewochen. Grundlage für die Menge der Testkits pro
Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des
Personals).
Inzidenzunabhängige Regelungen:
Präsenzpflicht aufgehoben:
In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht
aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine
Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per
E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die
Schülerin oderden Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der
Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am
Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem
Fall nicht mehr in Betracht.
Maskenpflicht im Szenario B:
* Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in
allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am
Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht - für
dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sport-
kapitel im Rahmenhygieneplan gelten - sowie kurzzeitig im Sprachunterricht
oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonder-
pädagogischer Unterstützung.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:
* „Geteilte Klassen" in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen
im Unterrichtsraum
* Mindestabstand von 1,5 Metern
* Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
* Handhygiene, Husten- und Niesregeln
* Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder
eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht
besuchen oder dort tätig sein.
* Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal
gelten weiterhin.
Notbetreuung in der Schule:
* Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der
Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An
Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für
die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt,
die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B
auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der
Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss
gewährleistet sein.
Kultusminister Tonne kommentiert die niedersächsischen Regelungen wie folgt:
„Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in unserem gemeinsamen
Geschäftsbereich für die intensive Arbeit auch in der Osterzeit. Uns allen
liegt am Herzen, Bildung und Betreuung immer entsprechend der Pandemielage
sicher zu halten, damit die Kinder und Jugendlichen zur Kita, in die
Kindertagespflege oder in die Schule gehen können, und zugleich das
Infektionsrisiko gering zu halten. Mein Dank gilt auch dem Gesundheits-
sowie dem Innen- und dem Finanzministerium, mit denen wir eng und
vertrauensvoll zusammenarbeiten, um unserem Anspruch, den Kindern und
Familien auch in der Pandemie Angebote machen zu können, gerecht zu
werden.
Dabei sind wir mit den Testungen wieder einen erheblichen Schritt
weitergekommen. Das ist eine sehr zielführende Ergänzung unserer
Sicherheitsmaßnahmen. Die bisher wirksamen Konzepte werden dadurch nicht
entfallen. Die Tests kommen noch hinzu, ohne etwas zu ersetzen. Es gibt
damit ein Mehr an Sicherheit.
Hier wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass ausreichend Testkits bestellt
werden, ankommende Testkits umgehend an die Schulen verteilt werden und
auch schnellstmöglich zugestellt werden. Entsprechende Umschlagskapazitäten
wurden und werden ausgebaut. Ich gehe davon aus, dass sich dieses neue
Verfahren in den nächsten Wochen einspielen wird, bitte aber auch um
Verständnis, dass die Bestellung, Lieferung und Versendung von über 2 Mio.
Testkits wöchentlich für alle Beteiligten eine große Herausforderung
darstellt. Genauso wie bei der Lieferung von Masken und Impfstoffen sind wir
auch bei den Testkits auf regelmäßige und ausreichende Lieferung der
bestellten Mengen angewiesen.
Die Kombination aus inzidenzbasierten Öffnungen, Testen und hohen
Hygienestandards erscheint in der aktuellen Lage sehr angemessen. Daher ist
Stand heute kein weiterer Änderungsbedarf erkennbar. Ich werbe dafür, diesen
Weg vorerst weiter zu beschreiten und damit auf Verlässlichkeit zu setzen.
Der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens bin ich mir dabei sehr bewusst.
Wenn zusätzliche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen als notwendig erachtet
werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt weiter einzudämmen, sollte
allerdings nicht zuerst an mehr Einschränkungen bei Kitas und Schulen
gedacht werden. Die Kinder und Jugendlichen leisten bereits während der
gesamten Pandemie, zuletzt seit der Vorweihnachtszeit, einen erheblichen
Beitrag zur Kontaktreduzierung. Deren „Homeoffice-Quote" dürfte weitaus
höher als diejenige der Erwachsenen sein. Daher müssen nunmehr auch
andere Bereiche in den Fokus rücken."
Herausgeber: Nds. Kultusministerium
Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen:
Presseinformation (zum Anklicken)
Stand: 09.04.2021